Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich je nach Fahrradtyp bis zu 500 Euro (Faltrad) bzw. 900 Euro (Transportrad) fördern zu lassen. Die Förderung ist mit maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Bei Fahrrädern mit Elektroantrieb ist der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Voraussetzung für die Einreichung.

Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf. 

Hier findest du weitere Infos und den Link zur Einreichung.